Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1) Allgemeines
- a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von Katrin Baumann (nachfolgend „Fotografin“), gelten für alle Verträge, die Verbraucher oder Kaufleute (nachfolgend Auftraggeber:in) mit dem/der Fotografen/Fotografin hinsichtlich der von ihm/ihr auf der eigenen Website beschriebenen Leistungen unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) durch individuelle Kommunikation abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des/der Auftraggeber:in widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Dieses gilt für alle nachfolgenden Aufträge, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
- b) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- c) Kaufleute im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- d) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
- e) Die Fotografin ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des/der Auftraggeber:in bedarf. Die Haftung des/der Fotografen/Fotografin für die Leistungen bleibt unberührt.
- 2) Erstellung der Werke
„Lichtbildwerke, Lichtbilder und Filmwerke“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem/der Fotografen/Fotografin hergestellten Produkte (nachfolgend „Werke“) gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z. B. ausgedruckte Bilder, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.).
- a) Die Fotografin erbringt Leistungen aus dem Bereich der Fotografie. Vertragsgegenstand kann sowohl die Ablichtung von Sachen als auch die Ablichtung von Personen oder Erstellung anderer grafischer Werke (bewegt oder unbewegt) sein.
- b) Die Werke werden je nach Vereinbarung zwischen den Parteien im Studio des/der Fotografen/Fotografin oder an einem anderen Ort erstellt.
- 3) Bearbeitung und Bereitstellung der Werke
- Die erstellten Werke werden im Anschluss an den Fototermin von der Fotografin in ihrem Bildstil bearbeitet und dem/der Auftraggeber:in in digitaler Form bereitgestellt. Die Fotografin stellt lediglich die eine von ihr getroffenen Auswahl der bearbeiteten Werke in einem bestimmten Dateiformat (JPG) und in einer bestimmten Lichtbildwerkqualität (Auflösung) und nicht die Bereitstellung des gesamten Werkmaterials im ursprünglichen Bildformat. Dateiformat und Werkqualität der bereitzustellenden Werke ergeben sich aus dem Angebot des/der Fotografen/Fotografin. Die Auswahl für die bereitzustellenden Werke trifft der/die Fotograf:in nach eigenem billigen Ermessen. Je nach Vereinbarung werden die Werke dem/der Auftraggeber:in ausschließlich online über die Website des/der Fotografen/Fotografin oder zusätzlich auf einem körperlichen Datenträger (z. B. DVD oder USB-Stick) bereitgestellt.
- Dem Auftraggeber:in ist der Bildstil bekannt, die Aufnahmen werden entweder mit natürlich oder Blitzlicht erstellt, es wird offenblendig fotografiert, somit sind nicht alle Bereiche scharf. Fotos können Rauschen und Körnungen aufweisen, die Farben (z.B. der Kleidung) weichen ab und entsprechen nicht zu 100% den Originalfarben etc. Diewbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
- Der/Die Fotograf:in kann sich zur Erfüllung vertraglich geregelter Leistungspflichten der Dienste Dritter bedienen. Soweit sich hieraus besondere Mitwirkungsobliegenheiten für den/die Auftraggeber:in ergeben, wird der/die Fotograf:in den/die Auftraggeber:in hierauf gesondert hinwiesen.
- Wünscht der/die Auftraggeber:in nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Werken zur weiteren Bearbeitung, ist der/die Fotograf:in zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
- Hat der/die Auftraggeber:in dem/der Fotografen/Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
- Wünscht der/die Auftraggeber:in eine andere oder zusätzliche Bearbeitung oder Bereitstellung der Werke als vertraglich vereinbart, so hat er/sie die Mehrkosten zu tragen.
- 4) Rechtseinräumung durch den/die Fotograf:in – Urheberrecht und Nutzungsrechte
- a) Dem/Der Fotografen/Fotografin steht das Urheberrecht an den Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
- b) Die von dem/der Fotografen/Fotografin hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des/der Auftraggeber:in bestimmt. Nur zum privatem Gebrauch.
- c) Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der/die Auftraggeber:in als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
- d) Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller dem/der Fotografen/Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.
- e) Der/Die Besteller:in eines Werkes i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraf § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
- f) Bei der Verwertung der Werke kann der/die Fotograf:in verlangen als Urheber:in des Werkes genannt zu werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- g) Außer wenn dies ausdrücklich zwischen Fotograf:in und dem/der Auftraggeber:in schriftlich vereinbart wurde, ist anderen als dem Fotografen verboten:
g 1.) Die Bearbeitung von Werken des/der Fotografen/Fotografin (z. B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital;
g 2.) die Verbreitung von Werken des/der Fotografen/Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des/der Auftraggeber:in bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder anderen Datenträgern;
g 3.) die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren.
g 4.) Der/Die Fotograf:in ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten an den/die Auftraggeber:in herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
g 5.) Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der/die Fotograf:in berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.
- h) Der/die Auftrageberin erhält ausschließlich bearbeitete Werke als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG-Format.
- g) Die Abgabe von digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
- 5) Preise, Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung
- a) Alle Preise verstehen sich in Euro. Inkl. 19% Mwst.
- b) Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) sind von dem/der Auftraggeber:in zu tragen. Fahrtkosten werden ab Reutlingen mit 0,50Cent/km berechnet.
- c) Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem/der Fotografen/Fotografin aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen, bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des/der Fotografen/Fotografin und eine Nutzung der Werke ist untersagt.
- d) Der/Die Fotograf:in ist nicht verpflichtet, digitale Daten der angefertigten Werke zu speichern, nachdem diese von dem/der Auftraggeber:in abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei dem/der Fotografen/Fotografin erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- 6) Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsfristen
- Grundsätzlich bietet die Fotografin die Zahlarten Vorkasse, Bar und Rechnung Die Fotografin behält sich bei jedem Auftrag vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.
- Die Shootinggebühr ist binnen 7 Tage per Vorauskasse auf das angegebene Konto in bar oder per Überweisung zu bezahlen.
- Die Rechnung für Nachbestellungen wird nach der Bildauswahl gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.
- Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
- Der/Die Auftraggeber:in ist damit einverstanden, dass Rechnungen und Gutschriften auch in elektronischer Form übermittelt werden.
- 7) Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz – Änderung oder Ausfall des Fototermins
- a) Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von dem/der Fotografen/Fotografin ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.
- b) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der/die Fotograf:in oder dessen/deren Personal nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des/der Fotografen/Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der/die Fotograf:in auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der/die Auftraggeber:in nachweist, dass dem/der Fotografen/Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der/die Auftraggeber:in die Verzögerung zu vertreten, so kann der/die Fotograf/Fotografin auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen.
- 1) Unterbleibt bei einer Werkveröffentlichung durch den/die Auftraggeber:in die Benennung des Werkautors, so hat der/die Fotograf:in einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgeltes zu zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Werk und Einzelfall.
- 2) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den/die Auftraggeber:in hat dieser/diese einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, das Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Werk und Einzelfall.
- 3) Erscheint der/die Auftraggeber:in nicht zum vereinbarten Fototermin oder kann der Auftrag nicht ausgeführt werden, ohne dass dem/der Fotografen/Fotografin in hierfür ein Verschulden trifft, so hat der/die Auftraggeber:in dem/der Fotografen/Fotografin 50 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.
- 4) Dem/Der Fotografen/Fotografin bleibt zu c. 1) – c. 3) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem/Der Auftraggeber:in bleibt zu c. 1) – c. 3) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
- d) Ist der/die Auftraggeber:in aus wichtigen Gründen (Krankheit, höhere Gewalt) verhindert und kann den Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei einen Ersatztermin für das Shooting in Anspruch zu nehmen.
- f) Der/Die Fotograf:in ist berechtigt, den Fototermin aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung kurzfristig gegen volle Erstattung einer ggf. bereits gezahlten Vergütung abzusagen. Der/die Auftraggeber:in verzichtet auf Schadensersatzforderungen und wird sich bei Ausfall des Fototermins um einen Ersatztermin bemühen.
- 8) Haftung
- a) Der/Die Fotograf:in haftet nicht für Schäden, die durch die Störung des eigenen Betriebes infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen von dem/der Auftraggeber:in nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von öffentlicher Hand des In- und Auslands) veranlasst oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Probleme zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit diese Störungen bei von dem/der Fotografen/Fotografin beauftragten Dritten eintreten.
- b) Im Übrigen haftet der/die Fotograf:in dem/der Auftraggeber:in aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
- 1) Der/Die Fotograf:in haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist,
– aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
- 2) Verletzt der/die Fotograf:in fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der/die Auftraggeber:in nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem/der Auftraggeber:in nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Auftraggeber:in regelmäßig vertrauen darf.
- c) Im Übrigen ist eine Haftung des/der Fotografen/Fotografin ausgeschlossen.
- d) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des/der Fotografen/Fotografin für dessen/deren Personal und gesetzlichen Vertreter:innen.
- e) Der/Die Fotograf:in haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Werken nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- f) Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des/der Auftraggeber:in. Der/Die Auftraggeber:in kann bestimmen, wie und durch wen die Versendung erfolgt.
- g) Hat der/die Auftraggeber:in die Werke in digitaler Form auf einem Datenträger (USB-Stick, CD, DVD, usw., …) erhalten, so ist dieser angehalten, diese innerhalb von 4 (vier) Wochen zu prüfen und auf mindestens einem weiterem Speichermedium zu speichern/kopieren. Der/die Fotograf:in haftet nach dieser Frist nicht für den Verlust des Datenmaterials. Bei einem Defekt des Datenträgers mit den Werken wird innerhalb der ersten 4 (vier) Wochen ein weiterer kostenloser Datenträger mit digitalen Werken übergeben.
- 9) Gutscheine
- a) Der/Die Auftraggeber:in kann bei dem/der Fotografen/Fotografin Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der/die Auftraggeber:in ein Guthaben für Dienstleistungen von dem/der Fotografen/Fotografin. Die Gutscheine können von jedem/jeder verwendet werden, der/die den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- b) Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 (drei) Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.
- 10) Veröffentlichungsfreigabe
- a) Der/Die Fotograf:in veröffentlicht keine Werke ohne Einverständnis des/der Auftraggeber:in. Die Veröffentlichungsfreigabe wird vor jeder Dienstleistung vertraglich festgehalten. Der/Die Fotograf:in wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass dem/der Auftraggeber:in kein Schaden durch die Veröffentlichung der Werke zugefügt wird.
- b) Bei Erlaubnis zur Veröffentlichung von Werken aus der Dienstleistung erklärt sich der/die Kunde/Kundin damit einverstanden, dass:
- 1) Werke auf sozialen Kanälen wie z.B. auf der Webseite, auf Facebook und auf Instagram veröffentlicht werden dürfen.
- 2) Prop- und Hintergrundhersteller namentlich auf den Werken erwähnt werden und diese die Werke reposten dürfen.
- 3) mit den Werken Leinwände und sonstige Fotodrucke erstellt und in den Räumlichkeiten des/der Fotografen/Fotografin aufgegangen werden dürfen.
- 4) Visitenkarten und Flyer mit den Werken gedruckt werden dürfen.
- 5) der/die Fotograf:in die Werke auch Dritten zur Verfügung stellt, sofern dies der Eigenwerbung des/der Fotografen/Fotografin dient.
Hat der/die Auftraggeber:in der Veröffentlichung der Werke zugestimmt und hierbei einen Rabatt auf den Shootingpreis oder weitere Werke erhalten und widerruft die Veröffentlichungserlaubnis im Nachgang, ist der/die Fotograf:in berechtigt neben der Rückzahlung des Rabattes weitere Kosten wie z. B. Neudruck von Printmedien wie Visitenkarten, Flyer etc. sowie die Kosten für die Löschung der Werke in Rechnung zu stellen. Bereits in Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausgeschlossen.
- 11) Datenschutz
- a) Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des/der Auftraggeber:in werden von dem/der Fotografen/Fotografin gespeichert.
- b) Der/Die Fotograf:in verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des/der Auftraggeber:in zu verwenden.
- 12) Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- a) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- b) Handelt der/die Auftraggeber:in als Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des/der Fotografen/Fotografin. Hat der/die Auftraggeber:in seinen/ihren Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des/der Fotografen/Fotografin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des/der Auftraggeber:in zugerechnet werden können. Der/Die Fotograf:in ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des/der Auftraggeber:in anzurufen.
- 13) Schlussbestimmungen
- a) Der/Die Fotograf:in weist darauf hin, dass der/die Auftraggeber:in möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der/die Auftraggeber:in selbst kundig machen.
- b) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Soweit der/die Auftraggeber:in Verbraucher:in ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen, die durch den/die Auftraggeber:in gegenüber dem/der Fotograf:in abzugeben sind, die Textform.
- c) Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
- d) Die Vertragspartner:innen werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
- e) Abweichende AGB des/der Auftraggeber:in haben nur Gültigkeit, soweit sie von dem/der Fotografen/Fotografin ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch den/die Fotografen/Fotografin den AGB oder Lieferbedingungen des/der Auftraggebers/Auftraggeberin nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.